AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung Der Auftraggeber (Kunde, Versicherte), persönlich oder auf der ärztlichen Verordnung
benannt, erteilt der Firma Kempa&Beu Orthopädietechnik OHG den Auftrag zur Lieferung der verordneten/gewünschten Leistung oder Produkte.

2. Gültigkeit Soweit eine gesetzliche Krankenkasse bzw. eine andere öffentliche Körperschaft als Kostenträger (Fremdzahler) in Betracht kommt, gelten die mit dem jeweiligen Kostenträger ausgehandelten Rahmenverträge.
In diesen Fällen ist der Auftraggeber vollmachtloser Vertreter des Kostenträgers und der Auftrag
wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kostenträger erteilt. Bei der Genehmigung entsteht ein
Auftrag zwischen dem Kostenträger und der Firma Kempa&Beu Orthopädietechnik OHG, sofern eine solche
rahmenvertraglich vereinbart ist.

3. Kostenübernahme Wird vom Kostenträger nicht der volle vereinbarte Preis übernommen, trägt der
Auftraggeber die Kosten in Höhe des nicht übernommenen Betrages selbst.

4. Gewährleistung Von der Firma Kempa&Beu Orthopädietechnik OHG zu verantwortende Mängel werden
während der gesetzlichen Mangelgewährleistungsfrist kostenlos beseitigt. Hat der Leistungserbringer
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Leistungserbringer beschränkt: Die
Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des
Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
Unabhängig von einem Verschulden des Leistungserbringers bleibt eine etwaige Haftung des Leistungserbringers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Leistungserbringers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des gesetzlichen Vertreters des Leistungserbringers oder eines seiner leitenden Angestellten.

5. Zahlungsbedingungen Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Zahlung der Leistung bzw. des Produktes ist mit Zugang der Rechnung fällig.

6. Zahlungsansprüche Der Auftraggeber tritt Zahlungsansprüche gegen seinen Krankenversicherer an den
Leistungserbringer ab, dieser nimmt die Abtretung an. Unabhängig hiervon bleibt jedoch im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme durch den Krankenversicherer der Auftraggeber allein berechtigt und verpflichtet, Zahlungsansprüche gegen den Krankenversicherer geltend zu machen. Für diesen Fall sichert jedoch der Leistungserbringer zu, den Auftraggeber bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen.

7. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
Kempa&Beu Orthopädietechnik OHG.

8. Lieferungsbedingungen Die Aushändigung von Hilfsmitteln und/oder Ware an Kunden erfolgt kostenfrei.
Bei Hausbesuchen werden anfallende Kosten in Rechnung gestellt.

9. Gerichtsstand / Verbraucherschlichtung Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist – soweit
gesetzlich zulässig – Möglingen. Leistungsort ist Möglingen, es sei denn, es wird ein anderer Leistungsort
ausdrücklich vereinbart.
Firma Kempa&Beu Orthopädietechnik OHG ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einer Streitschlichtung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.

Möglingen, 01.10.2017